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| Podologie |
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Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab: er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Maßnahmen einer Podologin/eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Die Podologin/der Podologe ist aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) als bislang einzige Gruppe von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können. Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen. Wie umfassend ist das Arbeitsgebiet in der Podologie? Die Zuständigkeitsbereiche eines/einer Podologen/Podologin sind vielseitig und ergeben sich aus den Sektoren Orthopädie und der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie und Chirurgie. Sie umfassen vorbeugende (präventive) und heilende (kurative) therapeutische Maßnahmen. Zu den Patienten mit der Indikation einer podologischen Fußbehandlung gehören unter anderem Rheumapatienten, Diabetiker, Klientel mit Durchblutungsstörungen, usw.. Eine podologische Behandlung kann aber auch bei Nachbehandlungen nach operativen Eingriffen rund um den Fuß notwendig werden.
Welche Behandlungsmethoden führen unsere Podologen durch?
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